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Normgerechte Kennzeichnung von Glastüren und Glasflächen

ÖNORM B1600 "Barrierefreies Bauen"

Glastüren und große Glasflächen werten jedes Büro und jedes öffentliche Gebäude optisch auf, sind aber auch sehr leicht zu übersehen. Um Verletzungen zu vermeiden, wird die Ausführung und Anbringung von Sichtschutzstreifen in der ÖNORM B1600 geregelt:

Die entsprechenden Markierungen in Form von horizontalen Streifen sind mindestens 60 mm hoch, jeweils mit zwei durchgehenden Streifen, beginnend jeweils 900 mm bzw. 1500 mm über FBOK (Fußbodenoberkante), auszuführen. Zur Berücksichtigung von wechselnden Lichtverhältnissen im Hintergrund sind diese Markierungen mit einem hellen und dunklen Flächenanteil auszuführen. Beide Flächenanteile müssen gleich groß und gleichmäßig über die Markierung verteilt sein. Die Mindestkontrastwerte der beiden Oberflächen müssen der Kontraststufe K II "starker Kontrast" gemäß der Kontrasttabelle der ÖNORM B1600 entsprechen. Die beste Wirkung wird in der Farbkombination mit weiß erzielt. Um Spiegelungen zu vermeiden, sollte die Verklebung beidseitig durchgeführt werden.

Alternativ dazu dürfen auch Symbole (z.B. geometrische Formen, Ziffern, Buchstaben) als kontrastierende Markierungen verwendet werden. In diesem Fall ist der Bereich zwischen 90 cm bis 130 cm zu gestalten.

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